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Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung zu viel entrichteter Umsatzsteuer
LG Tübingen, Urteil v. 11.5.2018 - 4 O 360/17
Das LG Tübingen hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Krankenhaus, welches im Rahmen von ambulanten Behandlungen für die individuelle Herstellung von Zytostatika ohne Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet hatte, an eine private Krankenversicherung die im jeweiligen Preis angeblich enthaltene Umsatzsteuer zu erstatten hat. Hintergrund dieses zivilrechtlichen Streits war, wie bei der bereits in USt direkt digital 13/2018 S. 6 besprochenen Entscheidung des OLG Braunschweig v. - 8 U 130/17, das (BStBl 2016 II S. 781). Das Urteil des LG Tübingen gibt über die konkrete Fallgestaltung hinaus wichtige Hinweise für die zivilrechtliche Rückforderung von zu viel entrichteter Umsatzsteuer.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Werden Privatpatienten bei ambulanter Chemotherapien in der Krankenhausapotheke individuell hergestellte Zytostatika-Zubereitungen ohne ausdrückliche Ausweisung der Umsatzsteuer i. S. von § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG in Rechnung gestellt, liegt eine Bruttopreisvereinbarung vor.
2. Im Falle einer Bruttopreisabrede scheidet ein auf Erstattung von Umsatzsteuer gerichteter und auf die Änderung der Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von sol...