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Bilanzierung | Kein Wechsel von degressiver AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer
Ein Wechsel von der degressiven AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nicht zulässig, weil ein solcher Wechsel dem Vereinfachungsgedanken widersprechen würde.
Die Wahl der degressiven AfA macht nämlich die Feststellung der tatsächlichen Nutzungsdauer überflüssig. Würde man einen Wechsel zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer aber zulassen, müsste die tatsächliche Nutzungsdauer festgestellt werden. Damit ist der Steuerpflichtige an die degressive AfA gebunden.
[i]Tatsächliche Restnutzungsdauer noch zehn JahreDie Klägerin hatte 1994 eine Kfz-Werkstatt errichtet und bis einschließlich 2008 degressive AfA in Anspruch genommen, zuletzt 1,25 %. Im Streitjahr 2009 wollte sie nun AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG i. H. von 10 % in Anspruch nehmen. Sie ging nämlich von einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 24 Jahren aus, so dass ...