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BMF 18.07.2018 IV B 5 - S 1300/07/10087, KSR 8/2018 S. 12
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Das BMF hat sein Schreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom (BGBl 2017 I S. 1682) geändert und konkretisiert, wann die 150.000 €-Grenze gilt.