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Der Immobilien-Familienpool
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-89985 Immobilien spielen als Anlagevehikel eine große Rolle. Grundbesitz ist jedoch beim Generationenwechsel erheblichen zivil- und steuerrechtlichen Gefahren ausgesetzt, denen durch die Gründung einer Familiengrundbesitzgesellschaft zumindest teilweise vorbeugend begegnet werden kann. Dabei werden die sonst erst durch Erbfall zu Vermögensnachfolgern berufenen Personen bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers am Grundbesitz beteiligt, wobei die Stimmrechte und Gewinnbezugsrechte noch überproportional bei den Altgesellschaftern verbleiben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Nießbrauch als wenig geeignete Alternative
[i]Erhebliche Nachteile für Eltern und KinderEltern können zu Lebzeiten einzelne Immobilien gegen Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts an die Kinder übertragen, aber danach nicht mehr über die Immobilie verfügen. Auch die Kinder können diese wegen des Nießbrauchs weder veräußern noch beleihen. Zudem ist die Einzelübertragung verschiedener Immobilien an einzelne Kinder streitanfällig und erschwert eine effektive Ausnutzung der Steuerfreibeträge. Schließlich führt der Nießbrauch dazu, dass die Mieteinnahmen voll den Eltern zugerechnet werden und eine einkommensteuerlic...