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Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen
, frühere BFH-Entscheidungen und anhängige Verfassungsbeschwerden
[i]BFH, Beschluss v. 25.4.2018 - IX B 21/18 NWB RAAAG-83530 Der NWB RAAAG-83530 wegen der Verfassungswidrigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a AO i. V. mit § 238 AO die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Zinsbescheids angeordnet. Dies hat er damit begründet, dass die Zinshöhe von 0,5 % pro Monat durch ihre realitätsferne Bemessung mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG und das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgende Übermaßverbot für den Zeitraum des Zinslaufs (§ 233a Abs. 2 und 2a AO) vom bis schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Denn zu dieser Zeit ist bereits eine strukturelle und nachhaltige Verfestigung des niedrigen Marktzinsniveaus eingetreten. Die Antragsteller hatten auch ein berechtigtes Interesse an der Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Zinsbescheids.
Eine Kurzfassung dieses Beitragsfinden Sie in .
I. Frühere BFH-Entscheidungen für Jahre bis 2013
[i]Bis 2013: Zinshöhe nicht zu beanstandenFür die früheren Jahre bis 2013 waren alle BFH-Entscheidungen davon ausgegangen, dass die Zinshöhe von 0,5 % pro Monat auch in der seit Jahren herrschenden Niedrigzinsphase verfassungsrechtlich...BStBl 2018 II S. 255BStBl 2014 II S. 925BStBl 2015 II S. 986