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Keine finanzielle Eingliederung einer GmbH in eine GbR gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei fehlender Beteiligung der GbR an der GmbH
Das Finanzgericht hatte im Rechtsstreit darüber zu befinden, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer GbR (als potenzieller Organträgerin) und einer GmbH (als potenzielle Organgesellschaft) besteht, wenn die GbR nicht an der GmbH und die Alleingesellschafterin der GmbH nicht mehrheitlich an der GbR beteiligt ist; es hatte zudem über Aspekte des Vertrauensschutzes bei geänderten Verwaltungsanweisungen zu würdigen.
I. Sachverhalt
Die Klägerin war die A-GmbH. Gegenstand des Unternehmens war die Übernahme von Dienstleistungen im Bereich der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen, insbesondere im Bereich der Geschäftsführung im Pflegebereich sowie der Organisation, Logistik und Planung von Pflegeeinsätzen im Bereich der stationären Krankenpflege und Altenbetreuung. Das Stammkapital der Klägerin betrug 25.000 €; Alleingesellschafterin war Frau F, die zudem zur alleinigen Geschäftsführerin berufen wurde.
Am schloss die Klägerin mit der B-GmbH einen Vertrag. Gegenstand des Unternehmens der B-GmbH war das Betreiben eines mobilen Pflegeservices. Alleiniger Gesellschafter war bis zum Herr O und ab dem ebenfalls Frau F. Gemäß § 1 des...