Rechnungslegung | DRS 26 und DRS 27 verabschiedet (WPK)
Am hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee
e.V. (DRSC) einstimmig den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26
Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr.
27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) verabschiedet. Damit werden die
inhaltlichen Wechselwirkungen mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten und der
aktuellen Gesetzeslage entsprechenden DRS 23 Kapitalkonsolidierung
berücksichtigt. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
DRS 26 konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode (§ 311 und 312 HGB) und adressiert wesentliche Zweifelsfragen. Gegenüber dem vorausgehenden Standardentwurf E-DRS 34 wurde hinsichtlich der Regelung zur negativen Assoziierungsvermutung (Anteilsbesitz < 20%) klargestellt, dass diese nur als Indikator verstanden wird. Zusätzlich ist durch eine einzelfallbezogene Würdigung der Gesamtumstände zu beurteilen, ob nicht doch ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Darüber hinaus wurden im Wesentlichen redaktionelle oder erläuternde Anpassungen vorgenommen.
In DRS 27 werden die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung gemäß § 310 HGB und die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens behandelt. Gegenüber dem vorausgehenden Standardentwurf E‑DRS 35 wurden lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Beide Standards gelten für alle Unternehmen, die gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Sie gelten auch, wenn ein Unternehmen gemäß § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist. Gleiches gilt auch für die freiwillige Aufstellung eines Konzernabschlusses.
Beide Standards werden in Kürze zur gemäß § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.
Quelle: WPK online (il)
Fundstelle(n):
GAAAG-89620