Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Aktuelle erbrechtliche und vertragliche Gestaltung
Nach Erhebungen des Deutschen Statistischen Bundesamtes gab es 2016 ca. 3 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften (Deutsches Statistisches Bundesamt, destatis.de 2018). Sie sind als sogenannte „Ehen ohne Trauschein“ in Deutschland mittlerweile weit verbreitet und scheinen sich als gesellschaftliche Form des Zusammenlebens mit steigender Tendenz zu entwickeln. Darauf muss sich auch die Beratungsbranche einstellen. Gestaltende Beratung ist für nichteheliche Lebensgemeinschaften unerlässlich, da die fehlende umfassende Rechtsverbindlichkeit gerade in Vermögensangelegenheiten im Trennungsfall zu „Schieflagen“ führen kann, die erhebliches Konfliktpotenzial mit sich bringen. Auch die fehlende gesetzliche Erbfolge der Partner kann zu unvorhergesehenen Vermögensverlagerungen führen, die sich nur durch eine überlegte Gestaltung in die „richtigen Bahnen“ lenken lassen. Nur wenige der mittlerweile mehr als 3 Mio. nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben hier nach Schätzungen Vorsorge getroffen. Das Beratungspotenzial ist enorm. Den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss vor Augen geführt werden, dass sowohl vertragliche Regelungen zur Auseinande...