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Vorsteuer aus Umzugskosten
Vor dem Finanzgericht war die Frage zu klären, ob die Übernahme von Umzugskosten für Angestellte der Klägerin durch diese im Zusammenhang mit ihrer Errichtung als neuer Konzerndienstleister steuerbar ist, sowie, ob in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist.
I. Sachverhalt
Die Klägerin des Besprechungsurteils ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Beratung von Gesellschaften der Konzerngruppe und das Erbringen von Dienstleistungen an diese in deren jeweiligen Geschäftsfeldern ist.
Gegründet wurde die Klägerin als Zentralpunkt innerhalb der Organisationsstruktur der Gruppe. Ihre vornehmliche Aufgabe sollte es sein, die Zusammenarbeit zwischen den Gruppengesellschaften zu unterstützen und zu verstärken sowie eine zentrale Führungsposition hinsichtlich der Gruppenstrategie und internen Richtlinien darzustellen. Zu diesem Zweck wurden bestimmte Zuständigkeiten bzw. Funktionen vom Hauptsitz und anderen Standorten auf die Klägerin verlagert. Im Zuge der Funktionsverlagerung und der Aufnahme des gruppeninternen Beratungsgeschäftes mussten erfahrene Mitarbeiter, die zuvor am Hauptsitz bzw. an anderen Standorten tätig waren, an den ...