ThürDSG § 22

Zweiter Abschnitt: Bestimmungen für die Verarbeitung zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Zweiter Unterabschnitt: Rechte der betroffenen Person

§ 22 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679)

Als wichtiges öffentliches Interesse für eine Weiterverarbeitung der hinsichtlich ihrer Verarbeitung eingeschränkten Daten im Anwendungsbereich des Artikels 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten insbesondere

  1. wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, wobei § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 unberührt bleibt,

  2. Archivzwecke,

  3. Aufsichts- und Kontrollzwecke oder

  4. die Rechnungsprüfung.

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JAAAG-89457