BayDSG Art. 36

Teil 2: Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 8: Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680

Art. 36 Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen

1Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. 2Art. 12 Abs. 2 gilt für die zur Entgegennahme dieser Meldungen betraute Stelle entsprechend.

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CAAAG-89442