BayDSG Art. 36
Teil 2: Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 8: Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
Art. 36 Vertrauliche Meldung von Datenschutzverstößen
1Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. 2Art. 12 Abs. 2 gilt für die zur Entgegennahme dieser Meldungen betraute Stelle entsprechend.
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CAAAG-89442