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Pensionsrückstellungen bei der Personengesellschaft
Steuerliche Behandlung nach der korrespondierenden Bilanzierung
Die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen folgt für das Steuerrecht der speziellen Vorschrift des § 6a EStG. Die steuerliche Behandlung von Pensionsrückstellungen wird dabei besonders für den Fall von Kapitalgesellschaften als Schuldner der Pensionen stark thematisiert. Bei Personengesellschaften hingegen sind die steuerlichen Folgen von Pensionsrückstellungen weit weniger bekannt. Die bilanzielle Behandlung wird hier insbesondere von der „korrespondierenden Bilanzierung“ beherrscht. Diese Grundsätze sowie die Behandlung der Pensionsrückstellungen bei Umwandlungen der Personengesellschaft sollen hier beschrieben werden.
Weiss, Neuere Entwicklungen bei der korrespondierenden Bilanzierung, StuB 20/2017 S. 790 NWB OAAAG-60037
Wie ist steuerbilanziell die Neuzusage einer Pension bei einer Personengesellschaft abzubilden?
Welche Folgen hat die korrespondierende Bilanzierung bei einer Mitunternehmerschaft?
Was gilt bei Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz bezüglich der Bewertung einer Pensionsrückstellung?
I. Einführung
[i]Gehrmann, Personengesellschaft, infoCenter NWB TAAAB-17518 Pradl, Rückstellungen: Pensionsverpflichtungen: Bewertung in der Steuerbilanz, infoCenter NWB XAAAE-93079 Teschke, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 3. Aufl. 2018, § 6a NWB CAAAG-64315 Pensionsrückstellungen sind derzeit insbesondere wegen ihrer steuerbilanz...