StuB Nr. 14 vom Seite 1

Dienstwagen und geldwerter Vorteil ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

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Das umfangreich zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer Stellung genommen. Das Schreiben fasst die Rechtsentwicklungen für die Erfassung von geldwerten Vorteilen aus einer Dienstwagengestellung der letzten Jahrzehnte zusammen. Gleichzeitig hat die Finanzverwaltung ältere BMF-Schreiben aufgehoben, da diese in das neue Anwendungsschreiben aufgenommen wurden. Bei der praktischen Anwendung muss aber beachtet werden, dass das neue BMF-Schreiben auf bestimmte Verwaltungsanweisungen verweist, die weiterhin Gültigkeit haben. Zudem ist das neue BMF-Schreiben eine Ergänzung auch zu den weiterhin gültigen LStR 2015. Arbeitgeber sollten im Hinblick auf die Anwendungsverpflichtung der 0,002 %-Regelung einen Blick auf ihre bisherige Dienstwagenordnung werfen. Sofern arbeitsrechtlich zulässig, sollte diese bis zum Jahresende 2018 angepasst werden, wie Seifert ausführt.

Tax CMS im Mittelstand am Beispiel der Umsatzsteuer

Unternehmer sowie Unternehmen sehen sich einer Vielzahl steuerlicher Vorschriften ausgesetzt, deren Beachtung mitunter komplex und schwierig ist. Als besonders risikoträchtige Steuerarten sind hier vor allem die Umsatzsteuer als auch die Lohnsteuer zu nennen, da diese Steuerarten i. d. R. Massentransaktionen betreffen. Der im Anwendungserlass zu § 153 AO enthaltene Hinweis, die Einrichtung eines wirksamen innerbetrieblichen Kontrollsystems spreche gegen das Vorliegen einer vorsätzlichen bzw. leichtfertigen Steuerhinterziehung, führt in der Beratung mittelständischer Unternehmen nicht selten zu lebhaften Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Implementierung eines solchen Systems im Mittelstand. Feldgen greift die durchaus kritische Position des Mittelstands auf und unternimmt zugleich den Versuch, die Vorteile, die mit der Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS) verbunden sind, anhand eines idealtypischen mittelständischen Handelsunternehmens am Beispiel der Umsatzsteuer darzustellen.

Pensionsrückstellungen bei der Personengesellschaft

Die korrespondierende Bilanzierung ist durch die jüngste Rechtsprechung des BFH erneut in der Diskussion. Sie sorgt dafür, dass die Passivierung von Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Mitunternehmer in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft steuerlich durch eine Aktivierung in gleicher Höhe im Sonderbetriebsvermögen des betreffenden Mitunternehmers ausgeglichen wird. Diese Art der Bilanzierung betrifft auch die Passivierung von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter der Personengesellschaft. Besondere Probleme ergeben sich, wenn durch Umwandlungen das Besteuerungsregime von der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft oder umgekehrt verändert wird. Weiss behandelt das Thema.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 14/2018 Seite 1
NWB VAAAG-89051