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Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
Besonderheiten bei der Beteiligung öffentlicher Unternehmen
Die Verfasser verantworten turnusmäßig an der Fachhochschule für Finanzen NRW Seminare unter dem Oberthema „Besteuerung der öffentlichen Hand“. Die Veranstaltungen werden im Grund- und Hauptstudium z. T. unter Mitwirkung von Gastreferenten der OFD NRW durchgeführt. In diesem Beitrag verschaffen wir Ihnen einen Überblick über steuerrechtliche Organstrukturen privatrechtlicher „öffentlicher“ Kapitalgesellschaften der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Im Mittelpunkt stehen hier, mit Beispielen unterfüttert, die körperschaftsteuerrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Organschaft (§§ 14–19 KStG) mit Blick auf die Besonderheiten der Beteiligung öffentlicher Unternehmen, namentlich der Kommunen (Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Betriebe gewerblicher Art). Eingangs wird das steuerrechtliche Institut der Organschaft kurz erläutert.
I. Grundlagen der steuerrechtlichen Organschaft
1. Begriff und Funktion
Begriff und Konzeption der Organschaft im Unternehmenssteuerrecht gehen ursprünglich auf eine richterrechtliche Kreation der gewerbesteuerrechtlichen Rspr. des Preußischen OVG in Staatssteuersachen zurück. Unter dem Regime der st...