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WP Praxis Nr. 8 vom Seite 231

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW PS 401)

Überblick, Umsetzungshinweise und Sonderfälle

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Teil der sog. IDW PS 400er Reihe ist auch IDW PS 401 „Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk“. Damit transformiert das IDW den ISA 701 unter Berücksichtigung der Anforderungen aus Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO sowie deutscher gesetzlicher Besonderheiten in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Seine Anforderungen darin sind neu. Sie sollen dazu dienen, die Adressaten über diejenigen Sachverhalte zu informieren, die nach Einschätzung des Abschlussprüfers bei der Prüfung des Abschlusses jeweils am bedeutsamsten waren. IDW PS 401 ist pflichtmäßig nur bei der Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 HGB) zu beachten und bereits bei Abschlussprüfungen über nach dem beginnende Berichtszeiträume anzuwenden. Der Beitrag stellt die Regelungen des Standards vor, veranschaulicht ihre mögliche Umsetzung anhand von Beispielen aus der Prüfungspraxis sowie weiterer Formulierungshilfen und verdeutlicht dabei ausführlich auch die Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte in Sonderfällen.

Zülch, Prüfungsprozess, infoCenter NWB VAAAE-25215

Kernaussagen
  • Mit den Anforderungen nach IDW PS ...

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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW PS 401)

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