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Einkommensteuer | Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG
Die Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG, nach der materielle Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung beseitigt werden können, räumt der Familienkasse laut kein Ermessen ein, sondern regelt die Aufhebung oder Neufestsetzung als gebundene Entscheidung (Bestätigung von Tz. V 21.1 Abs. 1 Satz 2 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz v. , BStBl 2017 I S. 1006).
Mit diesem Urteil hat der BFH die bisher umstrittene Frage entschieden, ob § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG der Verwaltung ein Ermessen einräumt. Anlass zum Streit war die Verwendung des Verbs „können“ im Gesetzestext; ein Begriff, mit dem meist ein Ermessen eingeräumt wird, der aber auch nur die Befugnis oder Berechtigung, etwas zu tun, beschreiben kann. Der BFH hat diesen Begriff in diesem letzten Sinne...BStBl 2017 I S. 1006