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Finanzgerichtsordnung | Zulässigkeit der Klage bei zu niedrigem Wertansatz
Begehrt der Kläger im Streitjahr eine höhere Steuerfestsetzung, weil ein Bilanzposten zu niedrig angesetzt sei, ist die Klage gemäß nur zulässig, wenn sich der ggf. unrichtige Wertansatz beim Kläger selbst in den Folgejahren nachteilig auswirken kann.
Die Zulässigkeit einer Klage zum Finanzgericht hängt davon ab, dass der Kläger beschwert ist. Diese Beschwer kann sich auch bei einem Klagebegehren auf höhere Besteuerung ergeben, wenn die angegriffene zu niedrige Besteuerung aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Bilanzzusammenhang in Zukunft zu steuerlichen Nachteilen des Steuerpflichtigen führen kann. Das gilt jedoch nicht, wenn der Eintritt der Nachteile beim selben Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist. So aber lag der Streitfall. Nachdem der Kläger de...