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BBK Nr. 14 vom Seite 655

Verrechnung der Geschäftsführungsvergütung bei GmbH & Co. KG

Wolfgang Eggert

[i]Gehrmann, GmbH & Co. KG, infoCenter NWB LAAAB-54646 Bei einer GmbH & Co. KG ist es nicht unüblich, dass der Kommanditist zugleich Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist und von dieser ein Gehalt bezieht. In diesem Buchführungs-Seminar sollen die dafür notwendigen Buchungen aufgezeigt werden, wenn die Zahlungen im abgekürzten Weg direkt von der Kommanditgesellschaft geleistet werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtlicher Rahmen

[i]Aufbau der GmbH & Co. KG Bei der GmbH & Co. KG gelten gesellschaftsrechtlich die Vorschriften der GbR und der oHG (§§ 705 ff. BGB, § 105 Abs. 3 HGB) sowie die Besonderheiten der Kommanditgesellschaft nach §§ 161 ff. HGB. Zusätzlich sind die Regelungen der §§ 264 ff. HGB zu beachten (§ 264a Abs. 1 HGB). Selbstverständlich handelt es sich – entgegen der häufig irrigen Ansicht mancher Mandanten – um eine Kommanditgesellschaft und nicht um eine GmbH. Der klassische Aufbau ist wie folgt:

S. 656

Die Komplementär-GmbH führt die Geschäfte der GmbH & Co. KG (vgl. § 164 Satz 1 HGB) und bedient sich dabei der Person ihres Geschäftsführers. Insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften handelt es sich dabei um den oder die Kommanditisten der Kommanditgesellschaft.

[i]Erstattungspflicht von GeschäftsführungsaufwendungenDie an den Geschäftsführer bzw. Kommanditisten bezahlte Geschäftsführungsvergütung muss der GmbH von der G...

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