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Buchführung | BMF äußert sich zu im Kassenbuch aufgezeichneten EC-Karten-Umsätzen
Das BMF hat eine Anfrage verschiedener Handelsverbände zur Erfassung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung beantwortet. Es hält die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen in der Kasse zwar weiterhin für formell fehlerhaft: Dieser formelle Fehler bleibe aber folgenlos, wenn
die EC-Karten-Umsätze [i]Gesonderte Kennzeichnung oder Umbuchunganschließend gesondert kenntlich gemacht werden oder
aus dem Kassenbuch wieder ausgetragen bzw. auf ein anderes Konto umgetragen werden.
[i]Keine Verwerfung der BuchführungEine Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO komme dann nicht in Betracht. Der jeweilige Zahlungsweg müsse aber ausreichend dokumentiert werden, und der Kassenbestand müsse tatsächlich nachprüfbar sein.
Die Antwort des BMF ist [i]Wichtig für Einzelhändlerwichtig für Einzelhändler, deren Kunden entweder bar oder mit EC-Karte bezahlen, z. B. im Supermarkt o...