Umsatzsteuerfreiheit eines grenzüberschreitenden
Reihengeschäftes: Ausfuhrlieferung, Zuordnung der
grenzüberschreitenden Beförderung zu der Lieferung an den
Erstabnehmer – Versendung durch den Zweiterwerber nach Übertragung
der Verfügungsmacht im Inland
Leitsatz
Die Regelungen zum Reihengeschäft - insbesondere § 3 Abs. 6 Satz 6 UStG – sind unionsrechtskonform dahingehend auszulegen,
dass es für die Zuordnung der Warenbewegung darauf ankommt, wann und wo welchem Beteiligten die Befähigung, wie ein Eigentümer
über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, übertragen wurde (vgl. , BFH/NV 2015,
769).
Eine Warenlieferung von Deutschland an einen Endabnehmer in Peru im Reihengeschäft kann nicht als steuerfreie Ausfuhrlieferung
i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG der Lieferung an den Erstabnehmer in Großbritannien zugeordnet
werden, wenn die Versendung nach Peru durch eine deutsche Spedition auf Veranlassung des Zweiterwerbers in den USA erfolgt
ist, nachdem ihm zuvor die Verfügungsmacht über die noch im Inland befindliche Ware vom Erstabnehmer übertragen worden war.
Bei der Lieferung an den Erstabnehmer handelt es sich in diesem Fall um eine sog. ruhende (nicht warenbewegte) Lieferung,
die die Voraussetzung einer Lieferung in das Drittlandsgebiet nicht erfüllt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 21/2018 S. 989 DStR 2019 S. 10 Nr. 8 DStRE 2019 S. 292 Nr. 5 EFG 2018 S. 1306 Nr. 15 UStB 2018 S. 222 Nr. 8 ZAAAG-88685
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 04.05.2018 - 1 K 2413/16 U
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