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Änderung eines Grundbesitzwertfeststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt
[i] BFH, Urteil v. 29.11.2017 - II R 52/15 NWB YAAAG-81724 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Steuerbescheid wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel aufgehoben oder geändert werden kann, hat an Relevanz und Aktualität nicht verloren. Der BFH hat hierzu mit Urteil v. - II R 52/15 NWB YAAAG-81724 den Anwendungsbereich nochmals präzisiert. Er stellt in seinen Entscheidungsgründen dar, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt einen bestandskräftigen Feststellungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO trotz Verletzung eigener Ermittlungspflichten noch ändern darf. Darüber hinaus führt der BFH näher aus, ob ein Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist überhaupt noch geändert werden darf. Die Entscheidungsgründe und Feststellungen des vorbezeichneten Urteils sind nicht nur auf Feststellungsbescheide, sondern auf sämtliche Steuerbescheide zu übertragen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt und Verfahrensgang des
1. Sachverhalt
[i]Feststellung von Grundbesitzwerten aufgrund eines Erbfalls In dem vom BFH entschiedenen Streitfall ( NWB YAAAG-81724) hatte das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Ab...