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Einkommensteuer | Abfindungszahlung als Entschädigung
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, laut regelmäßig entbehrlich.
Der BFH folgt mit diesem Urteil der Vorinstanz. Der Verfasser einer Anmerkung zu dem Urteil des Finanzgerichts hatte noch davor gewarnt, diese Entscheidung als Freibrief für Arbeitnehmer zu verstehen (Gommers, NWB 45/2017 S. 3410). Im Ergebnis dürfte das Urteil des BFH zwar keinen Freibrief für Arbeitnehmer bedeuten, aber doch zu einer Umkehr der Beweislast führen, so dass künftig das Finanzamt wird nachweisen müssen, dass der Steuerpflichtige nicht unter tatsächl...