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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 6 UF 302/12

Gesetze: BGB § 1666; BGB § 1671

Leitsatz

Leitsatz:

Der Entzug des Sorgerechts ist bei einer Verweigerung des Umgangs durch den betreuenden Elternteil und einer ernsthaft geäußerten Ablehnungshaltung gegen den nicht betreuenden Elternteil durch ein älteres Kind eine ungeeignete und damit unverhältnismäßige Maßnahme, wenn dieser Entzug im Einzelfall mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls einhergeht, die durch die Beseitigung einer durch eine Verweigerung des Umgangs gegebenen Kindeswohlgefährdung nicht aufgewogen wird.

Fundstelle(n):
TAAAG-88421

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 12.03.2013 - 6 UF 302/12

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