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Rückstellung wegen Patentverletzung
I. Sachverhalt
Die X AG hat bei Produkten, die zwischen 01 und 03 hergestellt wurden, u. a. auf eine Technologie zurückgegriffen, die Ähnlichkeiten zu einer patenrechtlich zugunsten der Y GmbH geschützten Technik aufweist. Mögliche Patentverletzungen sind der X AG von Anfang an bewusst. Sie rechnet aber bis Mitte 04 nicht damit, dass die Y GmbH hiervon Kenntnis erlangen wird. Falls diese Annahme falsch sein sollte, wird nach bester Schätzung mit einer Schadenersatzverpflichtung zwischen 5 und 10 Mio. € gerechnet.
Mitte 04 erlangt die Y GmbH doch Kenntnis und macht daher unter Klageandrohung (betragsmäßig zunächst nicht fixierte) Ansprüche geltend.
Angesichts erheblicher Rechtsunsicherheiten einigen sich die Parteien im März 05 und damit noch während der Bilanzaufstellung für 04 auf einen Vergleich, demzufolge die Y GmbH gegen eine Einmalzahlung von 6 Mio. € auf die Geltendmachung evtl. Ansprüche verzichtet.
II. Fragestellungen
Hat die X AG an den Bilanzstichtagen und 04 eine Rückstellung anzusetzen, wenn ja in welcher Höhe?
Welche Rolle spielt für den Bilanzstichtag 04 der im Aufstellungszeitraum geschlossene Vergleich?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzierung per
Ende 03 lieg...