StuB Nr. 13 vom Seite 1

Nichtprüfungsleistungen nach der EU-APrVO...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Erläuterungen zum IDW Positionspapier

Mit Geltung für nach dem beginnende Berichtszeiträume hat der EU-Gesetzgeber die Abschlussprüfungstätigkeit grundlegend neu reguliert. Zentrales Motiv der Regulierung ist die Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und damit verbunden die Steigerung der Prüfungsqualität. Besonders im Fokus stehen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE). Für sie hat der EU-Gesetzgeber mit der „Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (kurz: EU-APrVO) ein neues Regelwerk geschaffen. „Herzstück“ zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sind in der EU-APrVO die Verbotsregelungen zu Nichtprüfungsleistungen („Blacklist“) sowie die erforderliche Billigung und Honorarbegrenzung bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen. Die dazu in der EU-APrVO getroffenen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Antworten darauf bzw. Konkretisierungen dazu sind im „IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers“ enthalten, das Philipps ab vorstellt.

EU-Offensive zur Unternehmenstransparenz und -finanzierung

Die Europäische Kommission hat eine umfassende Offensive gestartet, mit der nachhaltiges Wachstum in der EU gefördert werden soll. Ein solches Wachstum braucht ein solides, nachhaltiges Finanzsystem. Daher hat die Kommission den „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ aufgestellt (sog. „Action Plan“). Dieser umfasst zahlreiche und vielfältige Maßnahmen; einige davon betreffen die Unternehmensberichterstattung. Die Kommission folgt dieser Logik: Eine umfassende und transparente Unternehmensberichterstattung ist wesentlicher Treiber für Investitionsentscheidungen. Daher kommt der Regulierung der Unternehmensberichterstattung allerhöchste Bedeutung zu. Der derzeitige Regulierungsrahmen muss angesichts zunehmender und sehr differenzierter Berichterstattungspflichten von Zeit zu Zeit überprüft und hinterfragt werden. Daher wird nun eine Eignungsprüfung des gesamten EU-Rechtsrahmens zur Unternehmensberichterstattung angestoßen (sog. „Fitness Check“). Große stellt ab die Hauptthemen (Action Plan und Fitness Check) genauer vor.

EU-Richtlinienentwurf zur Besteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz

Spätestens durch die jüngsten Veröffentlichungen zweier Richtlinienvorschläge der Kommission rückt die Besteuerung der „digitalen Wirtschaft“ ins Rampenlicht des europäischen Steuerrechts. Insbesondere die langfristig angedachte Lösung zur Besteuerung „signifikanter digitaler Präsenzen“ (digitale Betriebsstätten) dürfte in der EU zu teils neuen Besteuerungsanknüpfungspunkten beitragen. Für Internetunternehmen und Anbieter von digitalen Dienstleistungen könnte die Umsetzung auf EU-Ebene infolgedessen unangenehme steuerliche Implikationen hervorrufen. Löprick und Meger stellen den wesentlichen Regelungsinhalt des Richtlinienentwurfs (RL-E) zur Besteuerung signifikanter digitaler Präsenzen ab vor.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 13/2018 Seite 1
NWB ZAAAG-88163