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Körperschaftsteuer | Beschluss der EU-Kommission zur Sanierungsklausel nichtig
Der EuGH hat den Beschluss 2011/527/EU der Europäischen Kommission vom über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) „KStG, Sanierungsklausel“ für nichtig erklärt ( NWB JAAAG-87474).
Hintergrund: Die Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG wurde im Juni 2009 durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung eingefügt. Danach darf eine Körperschaft auch im Fall eines schädlichen Beteiligungserwerbs i. S. von § 8c Abs. 1 KStG unter folgenden Voraussetzungen einen Verlustvortrag vornehmen:
Der Beteiligungserwerb erfolgt zum Zweck der Sanierung der Körperschaft,
das Unternehmen ist zum Zeitpunkt des Erwerbs zahlungsunfähig oder überschuldet oder von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedroht,
innerhalb von fünf Jahren nach dem Bete...