Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung für Überbestand an Ausbildungsverträgen?
I. Sachverhalt
Die X GmbH betreibt ihr Geschäft in einer eher strukturschwachen Region. Unter Berufung auf ihre soziapolitische Verantwortung hat sie 30 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Nach den eigenen Planungen geht sie davon aus, etwa zehn Personen nach Ausbildungsende in ein normales Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Für den einzelnen Ausbildungsvertrag macht die X pro Jahr folgende Kalkulation auf:
Kosten für Ausbildungsvergütung, Lehrwerkstatt etc.: 25.000 €,
Ertrag aus der Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Freistellung für Berufsschule und der im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern geringeren Produktivität 15.000 €,
Verlust 10.000 €.
Die X erwägt, je nach beim jeweiligen Vertrag noch verbleibenden Jahren eine Rückstellung in entsprechender Höhe anzusetzen. Alternativ überlegt sie, nur in Höhe des Überstands von 20 Verträgen (also mit 20/30 bzw. 6.667 €) eine Rückstellung zu bilden.
II. Fragestellungen
Hat die X Rückstellungen anzusetzen? Und wenn ja, der Höhe nach für alle Verträge oder nur nach Maßgabe des Überbestands?
III. Lösungshinweise
1. Schwebende Geschäfte
Die Ausbildungsverhältnisse stellen hinsichtlich des noch ausstehenden Zeitraums schwebende Geschäfte dar. ...