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PiR Nr. 7 vom Seite 238

IDW: Entwürfe zu IFRS-Modulverlautbarungen (IFRS 3)

WP Dr. Daniel T. Fischer

I. Einführung

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im März 2018 zwei Entwürfe zu Modulverlautbarungen betreffend IFRS 3 veröffentlicht. Die Stellungnahmen zur Rechnungslegung sollen Teil der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS HFA 50 werden. Die im Folgenden skizzierten Bilanzierungsprobleme betreffen die Einbeziehung neu gegründeter Gesellschaften sowie von Vorrats- bzw. Mantelgesellschaften ohne eigenen Geschäftsbetrieb i. S. von IFRS 3 Appendix A (kurz: NewCos) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Reorganisationen.

II. Modul IFRS 3 – M1

1. Einordnung

Unternehmenszusammenschlüsse werden in der Bilanzierungspraxis regelmäßig unter Einbindung von NewCos realisiert. Für die Übertragung von Vermögenswerten reicht die NewCo neue Eigenkapitalanteile an die Übertragenden aus. In den nachfolgend vom HFA skizzierten Fällen (vgl. Übersicht 1) stellen die an die NewCo übertragenen Tochterunternehmen (kurz: TU) Geschäftsbetriebe i. S. von IFRS 3 dar. Anteilsmehrheiten sollen annahmegemäß die Kontrolle gem. IFRS 10 vermitteln. Gemeinsame Kontrolle ( common control) auf Ebene der Gesellschafter der NewCo bestehe nicht.

2. Fallkonstellationen

Fall 1A: Das Unternehmen A gründet eine NewCo durch Bargründung, auf welche in der Folge das TU1 von B (gegen

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30 Tage

Seiten: 2
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