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Kapitalertragsteuererstattungsanspruch einer EU-Muttergesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAG-88108 Einer im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft, die eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft hält und von dieser eine Ausschüttung erhält, steht eine vollständige Erstattung der von der ausschüttenden Gesellschaft einbehaltenen Kapitalertragsteuer zu, soweit die übrigen Voraussetzungen nach § 50d Abs. 1 EStG i. V. mit § 43b EStG erfüllt sind. [i]FG Köln, Urteil v. 13.9.2017 - 2 K 2933/15 NWB JAAAG-68387 Fraglich ist jedoch, ob ein solcher Anspruch auch besteht, wenn die Beteiligung nicht unmittelbar, sondern über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft gehalten wird. Zu einer solchen Fallkonstellation ist nun ein Urteil des FG Köln ergangen (Urteil v. - 2 K 2933/15 NWB JAAAG-68387).
Ausführlicher Beitrag s. .
Argumentation der Parteien: [i]Anwendungsbereich von § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Die Klägerin stützte sich in ihrer Darlegung vor allem auf die von der Literatur einhellig vertretene Argumentation, dass nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO die von einer Gesamthandsgemeinschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen seien, soweit es für die Besteuerung erforderlich sei. Entgegen dieser Auffassung sah das beklagte Finanzamt den Anwendungsbereich von § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO als nicht eröffnet an, da diese Regelung nur gel...