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Kapitalertragsteuererstattungsanspruch einer EU-Muttergesellschaft
Unmittelbare Beteiligung auch bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft
Einer [i]FG Köln, Urteil v. 13.9.2017 - 2 K 2933/15 NWB JAAAG-68387 im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft, die eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft hält und von dieser eine Ausschüttung erhält, steht eine vollständige Erstattung der von der ausschüttenden Gesellschaft einbehaltenen Kapitalertragsteuer zu, soweit die übrigen Voraussetzungen nach § 50d Abs. 1 EStG i. V. mit § 43b EStG erfüllt sind. [i]Mustereinspruch zu BFH I R 77/17 unter NWB WAAAG-84976 Fraglich ist jedoch, ob ein solcher Anspruch auch besteht, wenn die Beteiligung nicht unmittelbar, sondern über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft gehalten wird. Zu einer solchen Fallkonstellation ist nun ein Urteil des FG Köln ergangen ( NWB JAAAG-68387; Revision eingelegt, Az. beim BFH: I R 77/17).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Falldarstellung
[i]Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden GbR Im vorliegenden Fall hält eine niederländische Genossenschaft (Q) eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (A-GbR) im Inland. Diese wiederum ist zu 100 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft (A-AG) beteiligt. Q war Gründungsgesellschafterin an der A-GbR und legte ihre Anteile an der A-AG im Jahr 2013 (ebenfalls Gründungsjahr der A-GbR) in die Personengesellschaft ein.