Keine Angst vor der 13!
[i]Kein schlechtes Omen: Heft 13 an einem Freitag, dem 13.Wer sich im internationalen Steuerrecht tummelt, ist kein ängstlicher Mensch – und allzu abergläubig auch nicht. Heute könnten sonst zwei spezifische Ängste zusammentreffen. Wer die Zahl 13 für ein schlechtes Omen hält, leidet im schlimmsten Fall unter Triskaidekaphobie (griechisch fóbos‚ Furcht, und treiskaídeka, dreizehn). Sie kennen das sicher, im Flugzeug gibt es darum keine Reihe 13, im Hotellift springt die Stockwerksangabe von 12 gleich auf 14. Bei der Zählung der Heftausgaben folgen wir diesem Modell nicht, denn auch wir sind nicht abergläubig. Heute kommt zur Heft-Nummer 13 hinzu, dass in diesem Monat der Freitag auf einen 13. fällt. Das könnte einer Paraskavedekatriaphobie Auftrieb geben (vom griechischen paraskeue, Freitag), denn dies ist die leise Furcht vor Freitagen, am 13. des Monats.
[i]Gelebter Aberglaube und historischer Beruf des vierzehnten GastesAber- und Unglücksglauben um die 13 trugen noch im fin de siècle bizarre Blüten. So gab es den Beruf des „Vierzehnten“ (Quatorzième). Dabei handelte es sich um Teilnehmer an privaten Gesellschaften, die man zusätzlich einlud, damit nicht unheilvolle 13 Gäste zusammenkamen.
[i]An Freitagen auf den 13. bleiben deutlich mehr Arbeitnehmer „krank“ zu HauseDen Spott für historischen Aberglauben trübt etwas, dass es vor zehn Jahren eine statistische Auswertung von Krankmeldungen einer Krankenkasse gab, die zeigte, dass an Freitagen, die auf einen 13. fallen, bis zu fünfmal mehr Arbeitnehmer krankgeschrieben sind als im Durchschnitt. Es gibt also nicht wenige Menschen, die an diesem Tag lieber gar nicht erst das Bett verlassen, um Schaden zu vermeiden. Wenn Ihnen das etwas unheimlich vorkommt, habe ich eine gute Nachricht: Im April hatten wir auch einen Freitag, den 13. Und? Nichts passiert!
[i]Gutes Zeichen: Die IWB begrüßt Dr. Staats als vierten MitherausgeberLast but not least, die beste IWB-Nachricht dieses Tages. Ich freue mich sehr, Ihnen unseren neuen Mitherausgeber vorzustellen. Wir begrüßen in diesem Kreis Herrn Dr. Wendelin Staats. Seit November 2017 leitet er das Referat IV B 5 „Internationale Unternehmensbesteuerung und Außensteuerrecht“ im Bundesministerium der Finanzen. Daneben ist er federführend für die deutsch-französische Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den jüngsten Plänen für die GKB. Herr Dr. Staats war Beauftragter der Bundesregierung für den Cum/Ex-Untersuchungsausschuss. Zuvor war er u. a. sieben Jahre Referent im BMF für die Unternehmensbesteuerung sowie Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz. Für die IWB ist das ganz sicher ein sehr gutes Zeichen.
In diesem Heft finden Sie wieder vier ganz unterschiedliche aktuelle Themen.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 13 / 2018 Seite 1
NWB OAAAG-88051