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Buchung von EC-Kartenumsätzen – BMF hält Kassensturzfähigkeit der Kasse für gegeben
[i]BMF v. 29.6.2018 NWB XAAAG-87935 Neben dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. und der Bundessteuerberaterkammer haben sich auch drei große Verbände der Industrie, des Handels und der Handwerkerschaft mit Schreiben v. mit der Bitte an das BMF gewandt, die Frage der Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle (z. B. Zahlungen mit Geld- oder Kreditkarten) im Kassenbuch einer Lösung zuzuführen.
[i]Zum Antwortschreiben v. 16.8.2017 s. NWB 52/2017 S. 3993In Betrieben mit überwiegendem Bargeldverkehr wird häufig der Gesamtbetrag inklusive der bargeldlosen Geschäftsvorfälle (EC-Kartenzahlungen) im Kassenbuch aufgezeichnet und die EC-Zahlungen quasi als „Ausgabe“ wieder ausgetragen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Antwortschreiben v. auf eine Anfrage des DStV; s. hierzu NWB 52/2017 S. 3993) sind bare und unbare Geschäftsvorfälle in der Regel getrennt zu buchen. Im Kassenbuch seien nur Bareinnahmen und Barausgaben zu erfassen. Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch widerspreche dem Grundsatz der Wahrheit und [i]NWB 21/2018 S. 1513Klarheit einer kaufmännischen Buchführung und stelle einen formellen Mangel dar. Die steuerrechtliche Würdigung eines Sachverhalts hänge jedoch von den Umständen des Einzelfal...