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BBK Nr. 13 vom Seite 608

Aktivierung anschaffungsnaher Herstellungskosten

Udo Cremer

[i]Franke/Wächtershäuser, Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Handels- und Steuerbilanz, BBK 24/2016 S. 1186 NWB PAAAF-88126 Ob Aufwendungen im Zusammenhang mit Gebäuden zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben führen oder sich nur gewinnmindernd auf die AfA auswirken, ist nicht immer eindeutig. So gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Dazu zählen aber nicht Aufwendungen für Erweiterungen i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anschaffungskosten

[i]Schmidt, Anschaffungskosten (HGB, EStG), infoCenter NWB LAAAA-41692 Zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören grundsätzlich alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die mit dem Erwerb des Gebäudes verbundenen Anschaffungsnebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.

[i]Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft Bei einem Gebäude ist von einer Betriebsbereitschaft auszug...

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