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BFH 22.02.2018 VI R 17/16, BBK 13/2018 S. 604

Lohn und Gehalt | Kein Arbeitslohn bei Gutschrift auf Wertguthabenkonto

Die Gutschrift auf einem Wertguthabenkonto des Arbeitnehmers zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Zum Zufluss kommt es erst bei Auszahlung des Wertguthabens mit Beginn der Freistellungsphase (vorzeitiger Ruhestand).

[i]Fremd-GeschäftsführerDiese Grundsätze gelten nach dem BFH auch für GmbH-Geschäftsführer, sofern diese an der GmbH nicht beteiligt sind oder nur eine Minderheitsbeteiligung halten.

[i]Arbeitgeber schloss Rückdeckungsversicherung abIm Streitfall hatte eine GmbH mit ihrem Fremd-Geschäftsführer F, der nicht beteiligt war, eine Wertguthaben-Vereinbarung im Jahr 2007 getroffen. Danach verzichtete F monatlich auf 6.000 € brutto, die seinem Wertguthabenkonto gutgeschrieben wurden. Die GmbH zahlte diesen Beitrag monatlich in eine Rückdeckungsversicherung ein und räumte dem F ein Pfandrec...

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