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Buchführung | Anwendungserlass zur Kassen-Nachschau nach § 146b AO endgültig veröffentlicht
Das BMF hat nun den Anwendungserlass zur Kassen-Nachschau nach § 146b AO veröffentlicht. Die Kassen-Nachschau ermöglicht seit dem insbesondere eine unangekündigte Überprüfung der Kassenaufzeichnungen und Kassenbuchungen in den Geschäftsräumen des Unternehmers durch das Finanzamt. Die wichtigsten Aussagen des Anwendungserlasses sind:
Die [i]Unangekündigte Überprüfung von elektronischen KassenKassen-Nachschau ermöglicht eine Überprüfung von elektronischen Registrierkassen, PC-Kassen, Taxametern, Geldspielgeräten und offenen Ladenkassen. Die Überprüfung betrifft insbesondere die Kassensturzfähigkeit.
Die Kassen-Nachschau ist während der üblichen Geschäftszeiten des Unternehmers zulässig.
Der [i]Betretungsrecht, aber kein DurchsuchungsrechtFinanzbeamte darf Geschäftsräume sowie betriebliche Fahrzeuge betreten, z. B. Taxis, die über Taxameter verfügen.