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BÜRO Nr. 7 vom Seite 12

Schlechtleistung – Die Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung

Studienrat Dipl.-Hdl. Jörg Bensch; Solingen

Wenn Käufer einen Mangel an einer erworbenen Sache entdecken, sind sie im Grunde immer enttäuscht. Schnell wird auf einen „Umtausch“ gedrängt, den die Verkäufer dann möglicherweise zunächst ablehnen. In diesem Beitrag setzen wir uns mit den Rechten von Käufern auseinander, die einen Mangel an der Kaufsache beim Verkäufer rügen. Dabei werden Sie lernen, dass ein Umtausch nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten des Käufers gehört.

Prüf- und Rügefristen

Der Gesetzgeber sieht im BGB vor, dass dem Käufer bei Vorliegen eines Sachmangels Rechte gegenüber dem Verkäufer zustehen. Umgekehrt übernimmt der Verkäufer für die Mangelfreiheit der Kaufsache eine Sachmangelhaftung. Einfacher gesagt: Der Verkäufer ist gesetzlich zur mangelfreien Erfüllung seiner Schuld aus dem Kaufvertrag heraus verpflichtet.

Die unterschiedlichen Mangelarten haben deutlich gemacht, dass es in der Praxis für den Käufer nicht immer einfach ist, dem Verkäufer nachzuweisen, dass ein Mangel an der Kaufsache bei Übergabe vorlag. Der Gesetzgeber hat die Sachmangelhaftung daher an das Vorliegen zweier Faktoren geknüpft:

  • Prüfpflicht: Der Käufer muss bzw. sollte die Kaufsache bei Abnahme auf Mängel hin prüfen.

    Offene Mängel könn...