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Kostet die Einladung auf ein Traumschiff Schenkungsteuer?
In einem Streitfall vor dem FG Hamburg hatten der Kläger und seine Lebensgefährtin eine fünfmonatige Weltreise in einer Luxuskabine unternommen, deren Kosten sich insgesamt auf rund 500.000 € beliefen. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt von dem Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Das Finanzamt forderte ihn zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf. Dem folgte der Kläger, erklärte aber nur 25.000 €, die auf Anreisekosten der Lebensgefährtin und ihren Kostenanteil für Ausflüge und Verpflegung entfielen. Das Finanzamt berücksichtigte demgegenüber einen steuerpflichtigen Erwerb der Lebensgefährtin in Höhe der hälftigen Gesamtkosten zuzüglich der vom Kläger übernommenen Steuer. Das FG hat jedoch entschieden, dass die Einladung zu einer...