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Kein Vorsteuerabzug für betrieblichen Luxussportwagen
Der Vorsteuerabzug ist nach Ansicht des FG Hamburg regelmäßig zu versagen, wenn ein Luxussportwagen (Lamborghini Aventator) angeschafft wird, der nahezu ausschließlich vom Geschäftsführer genutzt wird, und ein besonderes, ausnahmsweise anzuerkennendes betriebliches Interesse nicht dargelegt wird.