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Beschluss der EU-Kommission zur Sanierungsklausel nichtig
Der EuGH hat den Beschluss 2011/527/EU der Europäischen Kommission vom über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09, NN 5/10) „KStG, Sanierungsklausel“ für nichtig erklärt. Vorliegend konnte der EuGH in der Sache selbst entscheiden: Der streitgegenständliche Beschluss sei für nichtig zu erklären, da die Kommission den selektiven Charakter der streitigen Maßnahme anhand eines fehlerhaft bestimmten Referenzsystems beurteilt habe. Die Nummer 2 und 3 des Tenors des , Heitkamp BauHolding/Kommission NWB EAAAF-66134, werden aufgehoben.