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Anwendungserlass zum „Kassengesetz“
Gesetzliche Neuregelung des § 146b AO
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl. 2016 I S. 3152) wurde mit § 146b AO ab dem die Möglichkeit geschaffen, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und -aufzeichnungen unangekündigt durch eine Kassen-Nachschau zu überprüfen. Das BMF hat nun erstmals sein Verständnis der Norm erläutert.S. 11
Kassen-Nachschau
Die Kassen-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. Der Kassen-Nachschau unterliegen u. a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen.
Befugnisse des Amtsträgers
Der mit der Kassen-Nachschau betraute Amtsträger kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Ermessensausübung die Durchführung eines Kassensturzes verlangen.
Während der üblichen Geschäftszeiten dürfen Amtsträger Geschäftsgrundstücke, -räume oder -fahrzeuge betreten. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht im Eigentum des Steuerpflichti...