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Die Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
Darstellung zur Abgrenzung von Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung auch im Kontext haftungs- und steuerstrafrechtlicher Problemfelder
Die Sanierungs- und Insolvenzberatung durch einen Steuerberater ist eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG. Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Die besondere Einordnung der Umsatzsteuer in Insolvenzfällen ist von großer Bedeutung für die (Beratungs)Praxis, denn § 57 Abs. 1 StBerG fordert, dass der Steuerberater nur dann Leistungen erbringen darf, wenn er auch die erforderliche Sachkunde besitzt. Krisenmanagement ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Sie erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kompetenzen.
I. Grundlagen InsO
Ein Insolvenzverfahren kann nach § 11 Abs. 1 InsO über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. Ein Insolvenzverfahren kann ferner nach § 11 Abs. 2 InsO eröffnet werden über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (OHG, KG, GbR usw.); unter Berücksichtigung der §§ 315 bis 334 InsO über einen Nachlass, über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft oder über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, das von den jeweiligen Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet wird.
Grundsätzlich sind somit als insolvenzfähig anzusehen: natürliche und juristische Personen, der nicht rech...