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Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-87481 Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
Ausführlicher Beitrag s. .
Der [i]Anhebung des Kinderfreibetrags Kinderfreibetrag wird in zwei Schritten erhöht. Für das Kalenderjahr 2019 soll der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil auf 2.490 € (insgesamt 4.980 €) erhöht werden. Für die Kalenderjahre ab 2020 soll der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum für jeden Elternteil nochmals auf dann 2.586 € (insgesamt 5.172 €) erhöht werden.
Auch [i]Anhebung des Grundfreibetragsder Grundfreibetrag von derzeit 9.000 € wird in zwei Schritten erhöht. Für das Kalenderjahr 2019 wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 9.168 € angehoben. Für die Kalenderjahre ab 2020 soll der steuerliche Grundfreibetrag dann auf 9.408 € steigen.
Neben [i]Ausgleich der kalten Progressionder Erhöhung des Grundfreibetrags werden zum Abbau der kalten Progression darüber hinaus die übrigen Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst. Für 2019 werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 1,84 % und ab 2020 um weitere 1,95 % nach rec...