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§ 6 Abs. 3 EStG und §§ 13a ff. ErbStG trotz Übertragung von Sonder-BV vor dinglichem Eigentum an KG-Anteil?!
Voraussetzung [i]FG Köln, Urteil v. 29.6.2017 - 7 K 1654/16 NWB GAAAG-61765 für eine gem. § 6 Abs. 3 EStG steuerneutrale Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils ist, dass neben dem Gesamthandsvermögen auch das funktional wesentliche Sonderbetriebsvermögen anteilig übertragen wird. Bei Übertragung von Anteilen an Mitunternehmeranteilen ist letztgenannte Voraussetzung aufgrund der Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zwingend für die Buchwertübertragung. Werden – wie in der Praxis üblich – Anteile an einer Kommanditgesellschaft unter der aufschiebenden Bedingung übertragen, dass das dingliche Eigentum erst mit Eintragung der Beteiligung ins Handelsregister übergehen soll, kann [i]Teschke/Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, § 6 Rz. 310 ff. NWB YAAAG-64312 dies dazu führen, dass die Beteiligung und das Sonderbetriebsvermögen zu unterschiedlichen Übertragungsstichtagen beim Begünstigten „ankommen“. Das NWB GAAAG-61765 in einem solchen Fall, bei dem das Sonderbetriebsvermögen aus zivilrechtlicher Sicht vor der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft auf den Begünstigten übergegangen ist, eine Betriebsvermögensbegünstigung nach §§ 13a und 13b ErbStG abgelehnt. Das Verfahren ist nunmehr vor dem BFH unter dem Aktenzeichen II R 38/17 anhängig. Der Ausgang ist mit Spannung ab...