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Finanzministerkonferenz: Maßnahmen zur Einschränkung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer
[i] Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM v. 21.6.2018 Ebenfalls am einigten sich die Finanzminister der Länder auf Maßnahmen, um Steuergestaltungen (z. B. Share Deals) zur Umgehung der Grunderwerbsteuer einzuschränken. Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übertragen wird.
Details zu Maßnahmen zur Einschränkung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer:
[i]Riegel/Fellner/ Mehrkhah, NWB 24/2014 S. 1800Nach derzeitiger Rechtslage führt ein Gesellschafterwechsel von mindestens 95 % der Anteile bei Personengesellschaften mit Grundbesitz innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zur Steuerpflicht. Künftig soll dies auch für grundbesitzende Kapitalgesellschaften gelten. Bisher wurde bei [i]Künftig auch KapGesKapitalgesellschaften nur die sog. Anteilsvereinigung erfasst, die Vereinigung von mindestens 95 % in einer Hand.
Gleichzeitig soll für Personen- und Kapitalgesellschaften die maßgebliche Quote auf 90 % herab- und die Fristen auf 10 Jahre heraufgesetzt werden. Damit soll der indirekte Erwerb von Grundstücken über die [i]Künftig: 90 %Beteiligung an einer gru...