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Investmentsteuer – Anwendungsfragen u. a. zu Wertpapierdarlehen (BMF)
Das BMF hat Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am geltenden Fassung, insbesondere zu den Themen Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe), Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds sowie dem Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen, beantwortet.
Das BMF nimmt im Zusammenhang mit § 6 InvStG Stellung zum Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte, zum Steuerabzug, zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Wertpapierdarlehen oder einem echten Wertpapierpensionsgeschäft, zur Mitteilungspflicht und Steuererhebung bei fehlendem Steuerabzug sowie zur Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Zu § 21 InvStG führt das BMF aus, dass die Regelung die Rechtsgedanken des § 3c Abs. 2 EStG auf das Teilfreistellungsverfahren bei Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds überträgt.
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