Marktplatzhaftung
Das BMF hat aktuell den Referentenentwurf des JStG 2018 (Stand ) veröffentlicht. Eine der hervorzuhebenden Regelungen ist dabei die Regelung zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet. Schätzungen zufolge geht durch nicht registrierte Onlinehändler in Deutschland Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich verloren.
Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen unter bestimmten Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen haften, die Händler über die jeweilige Onlineplattform ausführen. Dabei zielt die Haftungsregelung nicht vorrangig auf die Betreiber der elektronischen Marktplätze. Denn die Haftung tritt nur dann ein, wenn die Marktplatzbetreiber sich nicht über die tatsächliche Registrierung gewerblicher Händler vergewissern bzw. entsprechende Aufzeichnungen führen und wenn sie auf Verlangen der Finanzämter bei offenkundigen Verstößen der Händler gegen Steuergesetze keine Gegenmaßnahmen (z. B. Schließung der Händlerpräsenz auf dem Marktplatz) ergreifen. Mit der Regelung soll somit erreicht werden, dass sich auch ausländische Onlinehändler in Deutschland steuerlich registrieren und ordnungsgemäß ihre Umsatzsteuer zahlen.
Dr. Hans-Martin Grambeck und Carsten Nesemann beleuchten den Referentenentwurf ab der .
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 12 / 2018 Seite 1
NWB QAAAG-87168