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NWB Nr. 27 vom Seite 1986

Die lohnsteuerrechtliche Finalität des Arbeitslohns

Gesetzliche Definition dringend erforderlich

Dr. Joachim H. Borggräfe und Mona-Larissa Staud

Der [i]Merx in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG-Kommentar, § 19 Rz. 261 ff. NWB CAAAG-64354 Begriff des Arbeitslohns wird im Steuerrecht in erster Linie im Lohnsteuerrecht verwendet. Er ist jedoch gesetzlich nicht normiert. § 19 Abs. 1 EStG listet lediglich Beispiele für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf. Rechtsprechung und Finanzverwaltung definieren den Begriff des Arbeitslohns nicht einheitlich. Es herrscht Einigkeit, dass die steuerliche Qualifikation des Arbeitslohns einen kausalen Zusammenhang und als besondere Ausformung der Kausalität einen Veranlassungszusammenhang zwischen der Beschäftigung und der Vergütung erfordert. Die Rechtsprechung fordert ergänzend einen finalen Zusammenhang zwischen Vorteilszuwendung und erbrachter Arbeitsleistung. Eine gesetzliche Definition des Arbeitslohns, die auch den finalen Bezug festlegt, erscheint dringend erforderlich.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Rechtliche Grundlagen der Besteuerung von Arbeitslohn

[i]Wenning, Arbeitslohn, infoCenter NWB LAAAB-14424 Die Arbeitnehmerbesteuerung durch die Lohnsteuer ist Teil des Systems der Einkommensteuer (Drüen, DStJG 40/2017, S. 11). Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Lohnsteuer ist der Arbeitslohn. Die Besteuerung erfolgt in der Regel durch Abfüh...

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