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Bericht der WPK zur Berufsaufsicht im Jahr 2017 veröffentlicht
Nach Meldung der WPK vom wurden im Jahr 2017 analog zum Vorjahr 166 Aufsichtsverfahren erledigt.
In 29 Fällen wurden aufsichtliche Maßnahmen verhängt, sämtlich Rügen, in 18 Fällen ergänzt um eine Geldbuße zwischen 1.000 € und 40.000 €. Damit liegt die Zahl berufsrechtlicher Maßnahmen weiter auf „vergleichsweise niedrigem Niveau“. Dabei wurden die höchsten Sanktionen für mehrfache Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen ohne gültige Tätigkeitsanzeige verhängt. „Rund 40 % aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen, Erstellungstätigkeiten, gewerbliche Tätigkeiten oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten zug...