Einkommensteuer | Beschränkte Abziehbarkeit sonst. Vorsorgeaufwendungen (BMF)
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung
der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an
der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen
Vorsorgeaufwendungen (ab 2010) eingelegten Einsprüche und gestellten
Änderungsanträge veröffentlicht (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden
der Länder v. - 3-S 0625/6).
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Aufgrund
des Nichtannahmebeschlusses des - (vorgehend , BStBl 2015 II S. 1043)
ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für VZ ab 2010 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit (§ 10 Absatz 4 EStG) von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz.
Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung für VZ ab 2010.
Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.
Der Volltext der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
JAAAG-86745