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Lohn und Gehalt kompakt
Einkommensteuer | Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn (BFH)
Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Prozessverlauf:
Der Kläger war im Streitjahr als Prokurist bei der in Deutschland ansässigen X-GmbH angestellt. Die X-GmbH war u.a. von der Rechtsvorgängerin der Y-GmbH gegründet worden. In den Folgejahren kam es immer wieder zu Veräußerungen von Beteiligungen an der X-GmbH durch die Y-GmbH bzw. deren Rechtsnachfolgerin an Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter der X-GmbH sowie zu Weiter- oder Rückveräußerungen. Das FA ging davon aus, dass der Kaufpreis, den der Kläger für die von ihm erworbene Beteiligung an der X-GmbH gezahlt hatte, nicht dem tatsächlichen Wert der Beteiligung entsprochen habe und die Differenz vor dem Hintergrund, dass der Veräußerer Hauptgesellschafter der X-GmbH war, als Arbeitslohn i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren sei.
Die Richter des BFH führten hierzu u.a. au...